Neue Vertragsbedingungen — zustimmen oder nicht
Ändern sich AGB oder Auftragsverarbeitungsvertrag wesentlich, kündigen wir das 28 Tage vorher an. Ab dem Stichtag geht es für den Inhaber erst nach der Zustimmung weiter.
Stand 06. Oktober 2026 · 1 Min. Lesezeit
Ändern wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Auftragsverarbeitungsvertrag wesentlich (eine neue Hauptfassung, etwa 2.0), sagen wir es mindestens 28 Tage vorher:
- per E-Mail an den Inhaber des Betriebs, mit „Was sich ändert“ und dem Link zum vollständigen Text,
- in Infinilead als Band oben — mit Ansehen und zustimmen,
- eine Woche vor dem Stichtag noch einmal als Erinnerung.
Kleine Korrekturen und die Datenschutzerklärung brauchen keine Zustimmung — die neue Fassung steht dann einfach online.
Ab dem Stichtag
Hat der Inhaber bis zum Stichtag nicht zugestimmt, sieht er nach der Anmeldung nur noch die Bitte um Zustimmung. Dort geht immer:
- Ansehen und zustimmen — danach geht es normal weiter.
- Daten exportieren — Ihre Daten sind nie gesperrt.
- Nicht zustimmen.
Das Team arbeitet in dieser Zeit normal weiter und sieht einen Hinweis, dass der Inhaber noch zustimmen muss.
Nicht zustimmen
Einen laufenden Vertrag kann keine Seite allein ändern. Stimmen Sie nicht zu, können wir den Vertrag deshalb nicht fortsetzen: Er endet zum Stichtag, für den ganzen Betrieb. Bevor das gilt, fragt Infinilead noch einmal nach. Bis zum Stichtag arbeiten alle normal weiter, und Sie können jederzeit alle Daten exportieren. Ihre Meinung ändern können Sie bis dahin — mit Doch zustimmen.
Neue Unterauftragsverarbeiter
Setzen wir einen weiteren Dienstleister ein, der Daten für Sie verarbeitet, informieren wir den Inhaber 30 Tage vorher per E-Mail: wer, wofür, ab wann. Zustimmen müssen Sie nicht. Haben Sie einen datenschutzrechtlichen Einwand, schreiben Sie uns bis zum genannten Tag an hello@infinitask.ai. Die vollständige Liste steht in der Datenschutzerklärung.
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